Laufende Kosten
Instandhaltungsrücklage
Irgendwann könnten Renovierungsarbeiten fällig sein. Deshalb sollten Immobilieneigentümer von Anfang an Geld dafür zurücklegen. Wie hoch diese Rücklagen sein sollten, hängt von der Art, dem Alter und dem Zustand einer Immobilie ab.
Die Beschlüsse über Instandhaltungsmaßnahmen fällt die Wohneigentümergemeinschaft.
Nicht umlagefähige Nebenkosten
Die meisten Nebenkostenarten zahlt in der Regel der Mieter einer Wohnung - sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. Doch einiges kann der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen.
z.B.
- Die Kosten für eine Hausverwaltung
- Instandhaltungsrücklagen
- Bankgebühren
- Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen
- Kreditzinsen
Ihr Vorteil bei SCHWARZWEISS IMMOBILIEN
Wir kümmern uns um Ihr Eigentum ! Vom Abfallbehälter bis zum Zylinderwechsel - und das Beste kommt zum Schluss :
Sollten Sie einen unzuverlässigen Mieter in Ihrem Eigentum haben profitieren Sie von unserer Mietausfallgarantie, das heißt Sie bekommen pünktlich zu jedem ersten eines jeden Monats Ihre Miete von uns aufs Konto !
