Laufende Kosten

 

Instandhaltungsrücklage

 

Irgendwann könnten Renovierungsarbeiten fällig sein. Deshalb sollten Immobilieneigentümer von Anfang an Geld dafür zurücklegen. Wie hoch diese Rücklagen sein sollten, hängt von der Art, dem Alter und dem Zustand einer Immobilie ab.

Die Beschlüsse über Instandhaltungsmaßnahmen fällt die Wohneigentümergemeinschaft.

 

Nicht umlagefähige Nebenkosten

 

Die meisten Nebenkostenarten zahlt in der Regel der Mieter einer Wohnung - sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. Doch einiges kann der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen.

z.B.

  • Die Kosten für eine Hausverwaltung
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Bankgebühren
  • Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen
  • Kreditzinsen

 

Ihr Vorteil bei SCHWARZWEISS IMMOBILIEN


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Sollten Sie einen unzuverlässigen Mieter in Ihrem Eigentum haben profitieren Sie von unserer Mietausfallgarantie, das heißt Sie bekommen pünktlich zu jedem ersten eines jeden Monats Ihre Miete von uns aufs Konto !