Steuervorteile
Bauherren von neuen sowie Erwerber von gebrauchten Immobilien können die Abschreibungssätze der linearen AfA* absetzen. Für Käufer von Gebäuden, die vor 1925 errichtet wurden, gilt ein 40 Jahre lang gleich bleibender Abschreibungs-Satz von 2,5 Prozent. Gebäude mit Baujahren ab 1925 können 50 Jahre lang mit jeweils zwei Prozent abgeschrieben werden. Die lineare AfA gilt nur für vermietete, nicht für selbstgenutzte Immobilien.
Wichtig:
Abgesetzt werden kann nur das Gebäude, nicht das Grundstück - denn Grund und Boden hat im Gegensatz zu Gebäuden eine fast ewige Haltbarkeit und nutzt sich nicht ab.
*AfA=als Absetzung für Abnutzungen wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
